Fortbildung FPH in Spitalpharmazie

Fortbildungspflicht und Selbstdeklaration

Die permanente Fortbildung gehört zur berufsethischen Verantwortung eines jeden Apothekers. Das Ziel der Fortbildung ist es, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und den neuen Erkenntnissen anzupassen, die Effektivität der Berufsausübung zu fördern und die Gesundheit der Bevölkerung sowie das Interesse an der Pharmazie und an der Gesundheitspolitik zu fördern.

Ausführliche Informationen zur Fortbildung entnehmen Sie bitte dem Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie.

Fortbildungsordnung FBO und Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie

Fortbildungsordnung

Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie (gültig ab 1.1.2017)

Deklaration Fortbildungstätigkeit Spitalpharmazie

Fortbildungsprotokoll  (Formular Selbstdeklaration, gültig ab 1.1.2017, PDF veränderbar)

Fortbildungsprotokoll  für Doppeltitelträger (Formular Selbstdeklaration, gültig ab 1.1.2017 PDF veränderbar)

Verzichtsformular Fachapothekertitel Spitalpharmazie

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen 

Detaillierte Informationen finden Sie hier