Aktuelle Themen und Stellungnahmen
Stellungnahme der GSASA zu den Empfehlungen der Industrie zum Transport von Fertigarzneimitteln (Oktober 2017)
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie und des Grosshandels haben eine Empfehlung zum Transport von Fertigarzneimitteln verfasst, auf welche die GSASA mit einem Schreiben Stellung genommen hat. Grundsätzlich wird das Positionspapier als sehr positiv erachtet. Im Bereich des Transportes von kühlpflichtigen Medikamenten wird jedoch auf Schnittstellen-problematiken hingewiesen, welche in der Praxis zu Problemen führen.
Empfehlungen der Industrie zum Transport von Fertigarzneimitteln
Positionspapier Eigenherstellung in Spitalapotheken (Mai 2017)
Einstweiliger Schlussbericht der IPAG eMedikation (Juni 2017)
Von den im Rahmen der Gesundheits-Strategie 2020 des Bundes gegründeten IPAGs (interprofessionelle Arbeitsgruppe) konnte z.B. die IPAG eMedikation ihre Arbeit mit einem Bericht an e-health suisse im Dezember 2016 abschliessen. In dieser IPAG vertreten war auch die GSASA (E. Martinelli/ E. Hufschmid). Der hier vorliegende Bericht wurde im Juni 2017 nun auch von der IPAG Steuergruppe freigegeben.
Weitere aktuell aktive IPAG-Arbeitsgruppen mit Vertretung der GSASA sind eToc (eTransition of Care) mit E. Hufschmid/ M. Lutters.
Siehe auch pharmaJournal: 06/2016 S.21 ff
Einstweiliger Schlussbericht der IPAG eMedikation (Juni 2017)
Medienmitteilung: Günstigere Generika - Ja, aber !
Eine Reaktion der GSASA auf die von Herrn Bundesrat Alain Berset angekündigte Gesetzesänderung, die einen radikalen Systemwechsel bei der Medikamentenvergütung der Kassen einleitet: die Krankenkassen sollen nur noch den Preis des günstigsten Generika zurückvergüten.
Medienmitteilung günstigere Generika - ja aber!
Öffentliche Apotheken in Spitäler: Empfehlungen der GSASA
Die GSASA hat als Berufsverband keinen Einfluss auf die Eröffnung öffentlicher Apotheken in Spitälern, da die Entscheidung durch die Spitaldirektion oder den Kanton getroffen werden. Die GSASA ermutigt jedoch alle ihre Mitglieder, die mit der Mitwirkung in einem solchen Projekt konfrontiert werden, die in diesen Empfehlungen aufgeführten Leitlinien zu berücksichtigen.
Der Spitalaustritt ist ein sensibler Moment für den Patienten und die Verbesserung der Kontinuität der medizinisch-pharmazeutischen Versorgung erfreut sich einer wachsenden Aufmerksamkeit. Das Medikament ist einer der Aspekte dieser Problematik, die eine gute Information des Patienten, sowie eine Koordination zwischen den involvierten Gesundheitsberufen erfordert, mit dem Ziel, die therapeutische Betreuung zu optimieren und Behandlungsunterbrüche oder Medikationsfehler zu vermeiden.
Eine Lösung, die die Kontinuität der Behandlung erleichtern kann, ist die Versorgung des Patienten mit den benötigten Medikamenten beim Spitalaustritt. Damit kann die Behandlung für einige Tage sichergestellt werden, insbesondere wenn die Beschaffung der Produkte im ambulanten Bereich eine gewisse Frist erfordert. Das System der Kostenerstattung durch die DRG erlaubt es den Spitälern jedoch nicht, diese Übergangsmedikation den Krankenversicherungen zu verrechnen. Das ist einer der Gründe, warum eine wachsende Zahl von Spitälern eine öffentliche Apotheke in ihren Mauern eröffnet, mit verschiedenen Rechtsformen, den kantonalen Regelungen entsprechend.
Empfehlungen der GSASA zu öffentlichen Apotheken in Spitälern
Wirkstoffbelieferung: Absichtserklärung der Pharmaindustrie
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz halten ihre Mitglieder dazu an, den Spital- und Offizinapotheken die notwendigen Wirkstoffe für spezifische Arzneimittelformulierungen zu liefern.
Für einzelne Patientengruppen (z.B. (Klein-)Kinder, ältere Patienten) fehlen häufig die geeigneten Dosierungen oder Verabreichungsformen. Um die medikamentöse Therapie dieser Patienten zu gewährleisten, stellen die Spitalapotheken die benötigten Arzneiformen selber her, meist ausgehend von zugelassenen Präparaten. Aufgrund von Hilfsstoffen oder der Arzneimittelformulierung ist es nicht immer möglich, Handelspräparate als Basis für die Zubereitung einzusetzen. Die für solche Fälle unumgängliche Beschaffung des Wirkstoffs stellt bei Patent-geschützten Präparaten ein grosses Problem darstellt. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie erklären sich nun bereit, die Spitalapotheken für diese Spezialfälle direkt mit den notwendigen Wirkstoffen zu beliefern.
Absichtserklärung der Wirkstoffbelieferung
Datenbank der Arzneimittelinformationen: Anforderungen an Arzneimittelstammdaten aus Sicht der Spitalapotheker
Die umfassende Datensammlung der Fach- und Patienteninformationen von den in der Schweiz zugelassenen Medikamenten ist bisher in der Form eines Buches und als elektronisches Nachschlagewerk gratis für die Nutzer publiziert worden. Darüber hinaus steht den verschiedenen Nutzern, Apotheken, Spitäler, Arztpraxen, Versicherern, Logistikern etc. gegen eine Abonnementsgebühr eine benutzerspezifische, strukturierte Datenbank mit logistischen, pharmazeutischen und klinischen Stammdaten zur Verfügung. All diese Produkte wurden von einer einzigen privaten Firma erstellt. Die Finanzierung erfolgte dual durch die Pharmafirmen und die Nutzer der Daten.
Nach dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid und der Aufhebung der Publikationspflicht beim bisherigen Anbieter stellt sich nun die Frage nach der zukünftigen Sicherstellung einer umfassenden, standardisierten, aktuellen, sicheren Medikamenteninformation und einer validierten Arzneimittelstammdatenbank in der Schweiz.
Die GSASA möchte mit dieser Stellungnahme die aus ihrer Sicht entscheidenden Punkte für die Diskussion herausstreichen.
Stellungnahme der GSASA zu Arzneimittelstammdaten
Revision des HMG : Anhörung vor der Gesundheitskommission des Nationalrats
Am 25. April 2013 hat sich die GSASA als Begleitung von H+ an einer Anhörung vor der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats zur Revision des HMG äussern können. Wir konnten unsere allgemeine Zufriedenheit zu diesem Projekt kundtun, bestanden aber auch auf der Betonung einiger kritischer Punkte bei der Umsetzung. Es handelte sich insbesondere um die zwingend notwendige Verfügbarkeit einer guten Arzneimittelinformation (Realisation einer nationalen pädiatrischen Datenbank, Notwendigkeit vollständiger und strukturierter Daten, um den künftigen Bedürfnissen von eHealth entsprechen zu können). Die Abgeordneten zeigten sich gegenüber Fragen zu Lieferengpässen und Rabatten sehr interessiert.